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LAG Hamm, 07.12.2005 - 13 Sa 157/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Verdachtskündigung; Unterschlagung; Geld; Amtsträger; Personalratsvorsitzender; Aufklärung; Sachverhalt
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 626 Abs. 1 BGB; § 40 Abs. 2 LPVG NW
Verdachtskündigung; Unterschlagung; Geld; Amtsträger; Personalratsvorsitzender; Aufklärung; Sachverhalt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung wegen des Verdachtes der versuchten Unterschlagung; Voraussetzungen der Wirksamkeit einer so genannten Verdachtskündigung; Anforderungen an die durch den Arbeitgeber erfolgende Ermittlung kündigungsrelevanter Tatsachen; Ausschluss aus dem ...
- Judicialis
BGB § 626 Abs. 1; ; LPVG NW § 40 Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1
Unbegründete Verdachtskündigung bei unterlassener Sachverhaltsaufklärung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Arnsberg, 03.05.2005 - 3 Ca 1558/04
- LAG Hamm, 07.12.2005 - 13 Sa 157/05
- LAG Hamm, 07.12.2005 - 13 Sa 1157/05
- BAG, 13.06.2006 - 9 AZN 291/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91
Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung
Auszug aus LAG Hamm, 07.12.2005 - 13 Sa 157/05
Gerade wegen der Gefahr, einen Unschuldigen zu treffen, der seines durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Freiheitsrechts auf Beibehaltung des gewählten Arbeitsplatzes verlustig gehen würde, muss vom Arbeitgeber im Vorfeld einer solchen Kündigung verlangt werden, alles zu tun, um den Verdacht zu objektivieren und den zugrundeliegenden Sachverhalt umfassend aufzuklären; dabei kann er auch das Ergebnis eines Strafverfahrens abwarten, ohne Gefahr zu laufen, die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 S. 1 BGB zu versäumen (BAG AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 23).